Gibt es gesetzliche Beschränkungen hinsichtlich der Tönungsfarbe und -intensität?

Ja, in den meisten Ländern gibt es gesetzliche Beschränkungen hinsichtlich der Tönungsfarbe und -intensität für Fahrzeugscheiben. Diese Vorschriften variieren je nach Land oder Region. In vielen Fällen sind sie darauf ausgerichtet, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, indem sie sicherstellen, dass die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigt wird.

In Deutschland regelt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) die Vorschriften für die Tönung von Fahrzeugscheiben. Hier sind die wichtigsten Regelungen:

  1. Frontscheibe: Die Frontscheibe darf nur im oberen Bereich bis zu einer Tiefe von 15 Zentimetern getönt werden. Die Lichtdurchlässigkeit muss mindestens 70 Prozent betragen.
  2. Seitenscheiben vor der B-Säule: Auch hier muss die Lichtdurchlässigkeit mindestens 70 Prozent betragen. Es gibt keine spezifische Regelung zur maximalen Tönungsdichte.
  3. Heckscheibe: Es gibt keine spezifische Vorschrift für die Heckscheibe, solange das Fahrzeug über zwei Außenspiegel verfügt.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Vorschriften variieren können, und es ist ratsam, sich bei den örtlichen Straßenverkehrsbehörden oder einem Fachbetrieb für Fahrzeugtönung über die aktuellen Bestimmungen zu informieren.